Anstellungsvertrag Vollzeitmitarbeiter

Zwischen
der Firma callTraining,
Seestrasse 211, 8713 Uerikon

(Arbeitgeberin)

und

Herrn/Frau

___________________________

(Arbeitnehmer)

wird folgendes vereinbart:

1. Beginn des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitnehmer tritt am ... in die Dienste des Arbeitgebers.

2. Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als Telemarketer eingestellt und mit allen einschlägigen Arbeiten nach näherer Anweisung der Geschäftsführung oder des Vorgesetzten beschäftigt. Der Ort der Ausführung dieser Leistung ist der Arbeitzplatz. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch andere zumutbare Tätigkeiten zu erbringen, sofern ihm diese durch die Geschäftsführung oder durch den Vorgesetzten zugewiesen werden. Die Arbeitgeberin behält sich vor, den Arbeitnehmer im Rahmen des Unternehmens-auch an anderen Orten-eine andere oder zusätzliche zumutbare, der Vorbildung und den Fähigkeiten entsprechende Verrichtung zu übertragen und den Arbeitsplatz zu verlagern.

3. Probezeit
Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses werden als Probezeit ausgestaltet, in der die Arbeitgeberin die Leistungen des Arbeitnehmers monatlich mit ihm bespricht, beurteilt und gegebenfalls neu koordiniert. Nach Ablauf der Probezeit, wird der Arbeitnehmer über die vereinbarte Probezeit hinaus mit ausdrücklicher Zustimmung der Geschäftsführung beschäftigt, kommt ein unbefristetes Arbeitverhältnis zu den Bedingungen dieses Vertrages zustande.

4. Arbeitszeit
Die regelmässige Arbeitszeit beträgt ... Stunden wöchentlich.

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der entsprechenden Bekanntgabe im Betrieb. Diese Umstände können durch eine Einzelanweisung der Geschäftsführung, ausgerichtet nach den betrieblichen Erfordernissen der gesetzlichen Normen, oder aber durch eine aktualisierende betriebliche Bekanntmachung aktualisiert werden.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zumutbare Über- oder Mehrarbeit, Nacht-/Wechselschicht oder Sonn-/Feiertagsarbeit zu leisten, soweit diese gesetzlich zulässig ist und durch die Arbeitgeberin aufgrund betrieblicher Erfordernisse angeordnet wird.

5. Salär
Der Arbeitnehmer erhält für seine vertragliche Tätigkeit ein- Monats lohn von CHF ... brutto./Stundenhonorar von CHF ... brutto. Die Provision ist jeweils am ersten Werktag des Folgemonats zur Auszahlung fällig.

Zeiten, die der Arbeitnehmer zum Erreichen des ihm zugewiesenen Arbeitsplatzes benötigt, werden nicht vergütet.

Im Falle der Einteilung zu Sonn- oder Feiertagsarbeit wird ein Zuschlag von 25 Prozent auf die Grundvergütung gezahlt. Die Nachtarbeit wird mit einem Zuschlag von 25 Prozent auf die Grundvergütung gezahlt. Die Nachtarbeit wird mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet. Die Nachtarbeit beginnt ab 22.00 Uhr. Für die Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr wird ein Zuschlag von 12,5 Prozent auf die Grundvergütung gezahlt. Die Leistung sonstiger Schichtarbeit wird durch das in Absatz 1 aufgeführte Gehalt abgegolten.

Die Zahlung erfolgt bargeltlos auf ein durch den Arbeitnehmer bei Dienstantritt zu benennendes Konto.

Die Gewährung von Gratifikationen, Tantimen, Prämien und sonstigen Leistungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte.

Der Anspruch auf eine Gratifikation ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung mit dem Novembergrhalt

6.Provision
Gemäss separater Provisions-Vereinbarung.

7. Abtretung und Verpfändung des Arbeitseinkommens
Die Abtretung

8. Arbeitsverhinderung
Der Arbeitnehmer

9. Urlaub
Der Arbeitnehmer

10. Nebenbeschäftigung
Während der Dauer

11. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis

12. Vertragsstrafe
Sofern der

13. Verhaltensrichtlinien
Der Arbeitnehmer

14. Verfallfristen
Alle Ansprüche, die sich

15. Vertragsänderungen
Nebenabreden

 

 

 

________________________

callTraining

 

________________________

Mitarbeiter

 

Home
Top
Back

callTraining

www.callTraining.com - info@calltraining.com