|
Anstellungsvertrag
Vollzeitmitarbeiter
Zwischen
der Firma callTraining,
Seestrasse 211, 8713 Uerikon
(Arbeitgeberin)
und
Herrn/Frau
___________________________
(Arbeitnehmer)
wird folgendes vereinbart:
1. Beginn des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitnehmer tritt am ... in die Dienste des Arbeitgebers.
2. Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als Telemarketer eingestellt und mit allen einschlägigen
Arbeiten nach näherer Anweisung der Geschäftsführung oder
des Vorgesetzten beschäftigt. Der Ort der Ausführung dieser
Leistung ist der Arbeitzplatz. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch
andere zumutbare Tätigkeiten zu erbringen, sofern ihm diese durch
die Geschäftsführung oder durch den Vorgesetzten zugewiesen
werden. Die Arbeitgeberin behält sich vor, den Arbeitnehmer im Rahmen
des Unternehmens-auch an anderen Orten-eine andere oder zusätzliche
zumutbare, der Vorbildung und den Fähigkeiten entsprechende Verrichtung
zu übertragen und den Arbeitsplatz zu verlagern.
3. Probezeit
Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses werden als Probezeit
ausgestaltet, in der die Arbeitgeberin die Leistungen des Arbeitnehmers
monatlich mit ihm bespricht, beurteilt und gegebenfalls neu koordiniert.
Nach Ablauf der Probezeit, wird der Arbeitnehmer über die vereinbarte
Probezeit hinaus mit ausdrücklicher Zustimmung der Geschäftsführung
beschäftigt, kommt ein unbefristetes Arbeitverhältnis zu den
Bedingungen dieses Vertrages zustande.
4. Arbeitszeit
Die regelmässige Arbeitszeit beträgt ... Stunden wöchentlich.
Beginn und Ende der
täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der entsprechenden
Bekanntgabe im Betrieb. Diese Umstände können durch eine Einzelanweisung
der Geschäftsführung, ausgerichtet nach den betrieblichen Erfordernissen
der gesetzlichen Normen, oder aber durch eine aktualisierende betriebliche
Bekanntmachung aktualisiert werden.
Der Arbeitnehmer ist
verpflichtet, zumutbare Über- oder Mehrarbeit, Nacht-/Wechselschicht
oder Sonn-/Feiertagsarbeit zu leisten, soweit diese gesetzlich zulässig
ist und durch die Arbeitgeberin aufgrund betrieblicher Erfordernisse angeordnet
wird.
5. Salär
Der Arbeitnehmer erhält für seine vertragliche Tätigkeit
ein- Monats lohn von CHF ... brutto./Stundenhonorar von CHF ... brutto.
Die Provision ist jeweils am ersten Werktag des Folgemonats zur Auszahlung
fällig.
Zeiten, die der Arbeitnehmer
zum Erreichen des ihm zugewiesenen Arbeitsplatzes benötigt, werden
nicht vergütet.
Im Falle der Einteilung
zu Sonn- oder Feiertagsarbeit wird ein Zuschlag von 25 Prozent auf die
Grundvergütung gezahlt. Die Nachtarbeit wird mit einem Zuschlag von
25 Prozent auf die Grundvergütung gezahlt. Die Nachtarbeit wird mit
einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet. Die Nachtarbeit beginnt ab
22.00 Uhr. Für die Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr wird ein Zuschlag
von 12,5 Prozent auf die Grundvergütung gezahlt. Die Leistung sonstiger
Schichtarbeit wird durch das in Absatz 1 aufgeführte Gehalt abgegolten.
Die Zahlung erfolgt
bargeltlos auf ein durch den Arbeitnehmer bei Dienstantritt zu benennendes
Konto.
Die Gewährung
von Gratifikationen, Tantimen, Prämien und sonstigen Leistungen liegt
im freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen Rechtsanspruch,
auch wenn die Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen Vorbehalt der
Freiwilligkeit erfolgte.
Der Anspruch auf eine
Gratifikation ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt
der Auszahlung mit dem Novembergrhalt
6.Provision
Gemäss separater Provisions-Vereinbarung.
7. Abtretung und
Verpfändung des Arbeitseinkommens
Die Abtretung
8. Arbeitsverhinderung
Der Arbeitnehmer
9. Urlaub
Der Arbeitnehmer
10. Nebenbeschäftigung
Während der Dauer
11. Beendigung
des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis
12. Vertragsstrafe
Sofern der
13. Verhaltensrichtlinien
Der Arbeitnehmer
14. Verfallfristen
Alle Ansprüche, die sich
15. Vertragsänderungen
Nebenabreden
________________________
callTraining
________________________
Mitarbeiter
|