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Provisions
- Vereinbarung
Zwischen
der Firma callTraining,
Seestrasse 211, 8713 Uerikon
(Arbeitgeberin)
und
Herrn/Frau
___________________________
(Arbeitnehmer)
Diese Provisions-Vereinbarung
ist integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrages vom ...
1. Aufgabengebiet
Telefonische Kundenakquisition für ... .
2. Geltungsbereich
Gesamte Schweiz/Bezirk.
3. Gültigkeit
Ab ... bis ... (Projekte definieren)
4. Produkte
... Projekte jährlich:
- 1. Produkt
- 2. Produkt
- 3. Produkt
- 4. ...
Weitere Projekte werden
jeweils neu definiert, in Absprache mit der Geschäftsleitung oder
durch den Vorgesetzten.
5. Umsatzzielvorgabe
Monatlicher Umsatzziel ... (definieren)
zum Beispiel: CHF 200`000.-- : 11 Monaten = CHF 18`000.-- pro Monat/
oder pro Projekt
Jährlicher Umsatzziel ... (definieren)
zum Beispiel: CHF 200`000.-- pro Jahr/ oder pro Projekt
6. Provision
(definieren) ...
zum Beispiel:
-Bis CHF 5`000.-- ................................ 2,5%
Ab
CHF 5`001.--bis 7`500.-- ........... 4,0%
Ab CHF 7`501.--bis
10`000.-- .......... 5,0%
Ab CHF 10`001.--bis
15`000.-- .........7,5%
Ab CHF 18`000.--
........................ 10,0%
7. Umsatzbonus
Auf dem Gesamtumsatz
des Mitarbeiters, wird pro Jahr auf den vereinbarten Produkten folgende
Umsatzbonus ausbezahlt:
zum Beispiel: -Bis
CHF 50`000.-- .............................. 1,0%
Ab CHF 50`001.--bis
75`000.-- ....... 1,5%
Ab CHF 75`001.--bis
100`000.-- ...... 2,0%
Ab CHF 100`001.--bis
125`000.-- .... 3,5%
Ab CHF 125`001.--bis
150`000.-- .... 4,5%
Ab CHF 150`001.--bis
180`000.-- .... 5,5%
Ab CHF 200`000.--
........................ 7,5%
8. Projektprämie
Pro Projekt definieren ...
9. Abrechnung/Auszahlung
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Projekts, oder monatlich
und wird mit der Lohnabrechnung im Folgemonat ausbezahlt.
10. Provisionsabzug
Bei Auftrags-Stornierung oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden wird
die durch Firma callTraining ausgerichtete Provision wie folgt rückbelastet:
...
11. Besonderes
Verschiedene Betriebsrichtlinien einfügen.
12. Übrige
Bestimmungen
Für alle in dieser Vereinbarung nicht näher definierten Bestimmungen
gelten die Richtlinien des Schweiz. Obligationenrechts OR, insbesondere
die Bestimmungen über den Agenturvertrag.
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Ort, Datum
________________________
callTraining
________________________
Mitarbeiter
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