Provisions - Vereinbarung

Zwischen
der Firma callTraining,
Seestrasse 211, 8713 Uerikon

(Arbeitgeberin)

und

Herrn/Frau

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(Arbeitnehmer)

Diese Provisions-Vereinbarung ist integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrages vom ...

1. Aufgabengebiet
Telefonische Kundenakquisition für ... .

2. Geltungsbereich
Gesamte Schweiz/Bezirk.

3. Gültigkeit
Ab ... bis ... (Projekte definieren)

4. Produkte
... Projekte jährlich:

- 1. Produkt
- 2. Produkt
- 3. Produkt
- 4. ...

Weitere Projekte werden jeweils neu definiert, in Absprache mit der Geschäftsleitung oder durch den Vorgesetzten.

5. Umsatzzielvorgabe
Monatlicher Umsatzziel ... (definieren)
zum Beispiel: CHF 200`000.-- : 11 Monaten = CHF 18`000.-- pro Monat/ oder pro Projekt

Jährlicher Umsatzziel ... (definieren)
zum Beispiel: CHF 200`000.-- pro Jahr/ oder pro Projekt

6. Provision
(definieren) ...
zum Beispiel: -Bis CHF 5`000.-- ................................ 2,5%

Ab CHF 5`001.--bis 7`500.-- ........... 4,0%

Ab CHF 7`501.--bis 10`000.-- .......... 5,0%

Ab CHF 10`001.--bis 15`000.-- .........7,5%

Ab CHF 18`000.-- ........................ 10,0%

 

7. Umsatzbonus
Auf dem Gesamtumsatz des Mitarbeiters, wird pro Jahr auf den vereinbarten Produkten folgende Umsatzbonus ausbezahlt:

zum Beispiel: -Bis CHF 50`000.-- .............................. 1,0%

Ab CHF 50`001.--bis 75`000.-- ....... 1,5%

Ab CHF 75`001.--bis 100`000.-- ...... 2,0%

Ab CHF 100`001.--bis 125`000.-- .... 3,5%

Ab CHF 125`001.--bis 150`000.-- .... 4,5%

Ab CHF 150`001.--bis 180`000.-- .... 5,5%

Ab CHF 200`000.-- ........................ 7,5%

 

 

8. Projektprämie
Pro Projekt definieren ...

9. Abrechnung/Auszahlung
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Projekts, oder monatlich und wird mit der Lohnabrechnung im Folgemonat ausbezahlt.

10. Provisionsabzug
Bei Auftrags-Stornierung oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden wird die durch Firma callTraining ausgerichtete Provision wie folgt rückbelastet: ...

11. Besonderes
Verschiedene Betriebsrichtlinien einfügen.

12. Übrige Bestimmungen
Für alle in dieser Vereinbarung nicht näher definierten Bestimmungen gelten die Richtlinien des Schweiz. Obligationenrechts OR, insbesondere die Bestimmungen über den Agenturvertrag.

 

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Ort, Datum


________________________

callTraining

 

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Mitarbeiter

 

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